Kein rückwirkender Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
Hat der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers, besteht für ihn keine Verpflichtung, ihn auf einen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen hinzuweisen. So entschied das LAG Rheinland-Pfalz am 22.04.2021.…