Vielleicht haben Sie als Arbeitgeber schon die leidvolle Erfahrung vor dem Arbeitsgericht gemacht: Die Durchsetzung einer Kündigung vor dem Arbeitsgericht stellt sich häufig als deutlich schwieriger heraus, als Sie erwartet haben.

Formfehler bei der Betriebsratsanhörung, Anhörung der Schwerbehindertenvertretung, die Kündigung von Schwerbehinderten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz (Elternzeit, Mutterschutz, Datenschutzbeauftragte) stellt größere wie auch kleinere Unternehmen immer wieder vor Probleme bei der Durchsetzung von Kündigungen.

Wir beraten Sie bereits vor Ausspruch einer Kündigung mit dem Ziel, die Kündigung rechtsverbindlich vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen.

Dabei unterstützen wir Sie selbstverständlich bei allen Verfahrensschritten vor einer Kündigung. Nicht immer ist eine Kündigung, insbesondere die betriebsbedingte Kündigung das erste Mittel der Wahl! In der Regel ist diese schwieriger vor dem Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht durchzusetzen als verhaltensbedingte Kündigungen oder eine Kündigung wegen Erkrankung. Häufig kann ein Streit vor dem Arbeitsgericht vermieden werden, indem ein Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag geschlossen werden kann.

Bei der Tätigkeit für Sie steht eine individuelle, sachkundige und auf Ihre Interessen als Arbeitgeber ausgerichtete Bearbeitung im Vordergrund. Dies schließt die bundesweite Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten, sowie des Bundesarbeitsgerichts ein, soweit es nicht möglich war, eine außergerichtliche Lösung, z.B. durch Aufhebungsvertrag zu finden.


Sie haben Fragen zu diesem Thema? Als Experten im Arbeitsrecht helfen wir Ihnen gern auch bei dem Thema (betriebsbedingte-) Kündigung und Aufhebungsvertrag. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!