Datenschutz und Betriebsrat – Datenlecks vermeiden
Keine Herausgabe von hochsensiblen Daten an Betriebsräte ohne Datenschutzkonzept.
#Zusammensindwirstark
Unter dem Motto #Zusammensindwirstark hat die Stadt Kassel angesichts der Ermordung von Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke zu einer Demonstration für eine friedliche, demokratische und vielfältige Gesellschaft aufgerufen. Diesen Aufruf unterstütze…
Kein Beweisverwertungsverbot bei Kündigungen (Vor Datenschutzgrundverordnung)
Im Spannungsfeld von Datenschutz und Kündigungsinteresse hat das Bundesarbeitsgericht nach der alten Fassung des BDSG kein Beweisverwertungsverbot für Daten auf einem PC des Arbeitgebers gesehen
Für (Fremd-)Geschäftsführer einer GmbH sind die Arbeitsgerichte nicht zuständig
In einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall stritten die schwerbehinderte - gekündigte - Fremdgeschäftsführerin einer GmbH und die GmbH darum, ob die Arbeitsgerichtsbarkeit oder das Landgericht für die gegen die Kündigung…
Unterlassungsansprüche des Betriebsrats gegen Dienstplanänderung abwehren – unzulässige Rechtsausübung
Ein Betriebsrat machte Unterlassungsansprüche gegen den Arbeitgeber wegen Dienstplanänderung geltend. Die Geltendmachung der Unterlassungsansprüche sah der Arbeitgeber als unbegründet an. Denn der Betriebsrat wirkte bei zahlreichen Anfragen des Arbeitgebers zum…
Widerrufsvorschriften für Verbraucher auf arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge nicht anwendbar
Die Widerrufsvorschriften der §§ 312 ff. finden keine Anwendung auf arbeitsrechtliche Verträge und dies auch dann nicht, wenn diese außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Widerrufsvorschriften finden keine Anwendung auf arbeitsrechtliche…
Hinweis an Beschäftigte auf Urlaubsansprüche erforderlich
Urlaubsansprüche verfallen nur, wenn sie nach vorherigem Hinweis des Arbeitgebers nicht genommen werden.
Abfindungen aufgrund eines Sozialplans und Abfindungen aufgrund eines gesetzlichen Nachteilsausgleichs sind verrechenbar
Im Rahmen einer Restrukturierung war ein Unternehmen verurteilt worden, Nachteilsausgleich an die Arbeitnehmer zu zahlen, da Kündigungen ohne vorhergehende Interessenausgleichsverhandlungen mit dem Betriebsrat erfolgten, siehe § 113 Betriebsverfassungsgesetz.Später vereinbarte der…
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