Betriebsratsarbeit im Homeoffice – was Arbeitgeber wissen müssen
Es gilt der Grundsatz: Betriebsratsarbeit gehört in den Betrieb Die Arbeit von Betriebsratsmitgliedern hat grundsätzlich im Betrieb stattzufinden, nicht im Homeoffice, so die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Eine dauerhafte Tätigkeit…
