Arbeitszeugnis – kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche
Auf den Satz im Zeugnis: „Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine private und berufliche Zukunft alles Gute.“ haben Mitarbeiter keinen Rechtsanspruch.