Vergütung wegen Annahmeverzugs Abrufarbeit
In dem entschiedenen Rechtsstreit ging es um Vergütung wegen Annahmeverzugs und um die Feststellung der maßgeblichen Arbeitszeit ab dem Jahr 2020. Die Klägerin war seit Juli 2009 als Mitarbeiterin auf…
In dem entschiedenen Rechtsstreit ging es um Vergütung wegen Annahmeverzugs und um die Feststellung der maßgeblichen Arbeitszeit ab dem Jahr 2020. Die Klägerin war seit Juli 2009 als Mitarbeiterin auf…
Dringende Empfehlung vom Fachanwalt zu Ausschluss-Klauseln im Arbeitsvertrag
Das Bundesarbeitsgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem der Arbeitnehmer einen befristeten Vertrag zehn Tage vor Arbeitsbeginn unterzeichnet hatte, jedoch einen seitens des Arbeitsgebers unterschriebenen Vertrag erst nach…
In einem Arbeitsvertrag hatte ein Arbeitgeber folgende - ganz übliche Klausel zur Formulierung einer Leistung verwandt, die der Arbeitgeber als freiwillig ansah: „Nach der Probezeit beträgt das Bruttogehalt monatlich EUR…
Sie beschäftigen Selbstständige im Rahmen von Werkverträgen, die keine eigenen Beschäftigten haben? Es wird nach Stunden abgerechnet? Schriftliche Verträge gibt es nicht oder sie wurden ohne fachliche Beratung erstellt? Bei…
Die Gestaltung von Werkverträgen hat bei Einschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung zunehmend Bedeutung. Im September 2013 hatte sich das Bundesarbeitsgericht mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem ein „Werkvertrag“ zwischen einer Behörde und…
Durch Tarifvertrag können sowohl die Höchstdauer als auch die Anzahl der zulässigen Verlängerungen eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags abweichend von den Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geregelt werden. In der…
Um zu verhindern, dass Bewerber einen Arbeitsvertrag nur unterschreiben, um mit dem alten Arbeitgeber eine höhere Vergütung, oder mit anderen potentiellen Arbeitgebern weiter zu verhandeln, entscheiden sich immer mehr Unternehmen, Vertragsstrafen in Arbeitsverträge aufzunehmen. Diese Vertragsklauseln werden relevant, wenn Bewerber die neue Arbeit gar nicht erst antreten.