Rückzahlung von Fortbildungskosten – unwirksame Klausel ohne Angabe des Kündigungsgrunds

Häufig finanzieren Betrieb Fortbildungsmaßnahmen, Schulungen oder Weiterbildungen für Mitarbeiter und wenden dafür erhebliche Kosten auf. Damit versprechen sie sich eine Mitarbeiterbindung. Deshalb werden Vereinbarungen getroffen, die eine Kündigung für eine bestimmte Zeit ausschließen oder aber den Mitarbeiter zur Erstattung der Kosten für Schulungen, Fortbildungen oder Weiterbildungen bei Kündigung verpflichten. Zur Rechtswirksamkeit kommt es auf die Vertragsgestaltung an.

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Betriebsrat, Ablehnung Schulungskosten: Betriebsratsschulung zum Gesundheitsschutz nicht erforderlich

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat über einen Fall zu entscheiden, in dem das gesamte Betriebrat als Gremium sowie ein Ersatzmitglied an einer Betriebsratsschulung „Arbeitsschutz-Arbeit menschengerecht gestalten- öffentlich-rechtliche Pflichten des Arbeitsgeber nach…

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Befristung – Arzt in Weiterbildung – schriftlicher detaillierter Weiterbildungsplan nicht erforderlich

Ein Arzt, der befristet zur Weiterbildung beschäftigt worden war, klagte nach Ablauf der Befristung auf weitere Beschäftigung und Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet sei. In diesem Zusammenhang hatte sich das…

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