Rückzahlung von Fortbildungskosten – unwirksame Klausel ohne Angabe des Kündigungsgrunds
Häufig finanzieren Betrieb Fortbildungsmaßnahmen, Schulungen oder Weiterbildungen für Mitarbeiter und wenden dafür erhebliche Kosten auf. Damit versprechen sie sich eine Mitarbeiterbindung. Deshalb werden Vereinbarungen getroffen, die eine Kündigung für eine bestimmte Zeit ausschließen oder aber den Mitarbeiter zur Erstattung der Kosten für Schulungen, Fortbildungen oder Weiterbildungen bei Kündigung verpflichten. Zur Rechtswirksamkeit kommt es auf die Vertragsgestaltung an.