Keine Sozialplanpflicht bei Betriebsratsbildung nach Umsetzung der Betriebsänderung
Eine Sozialplanpflicht bei Kündigungen / Betriebsänderungen besteht nicht, wenn der Betriebsrat erst nach Beginn der Maßnahme gebildet wird
Eine Sozialplanpflicht bei Kündigungen / Betriebsänderungen besteht nicht, wenn der Betriebsrat erst nach Beginn der Maßnahme gebildet wird