Dienstliche Weisung ist auch in der Freizeit zur Kenntnis nehmen – keine Arbeitszeitgutschrift

In der Freizeit erhielt der Kläger die dienstliche Weisung, um 06.00 Uhr zu beginnen. Hieran hatte er sich zu halten, so das Bundesarbeitsgericht. Es erfolgte keine Zeitgutschrift da der Kläger nicht rechtzeitig erschienen war.

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Keine Kürzung von Urlaubstagen bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit

Bislang entsprach es der Rechtsprechung, dass ein Vollzeitarbeitnehmer, der die Arbeitszeit und die Anzahl seiner Arbeitstage verringerte, Resturlaubsansprüche aus der Zeit der Vollzeitarbeit nur noch anteilig und zwar orientiert an…

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