Begrenzung der Höhe einer Sozialplanabfindung für ältere Beschäftigte zulässig

Diese Sichtweise ist neu.

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Sozialplanabfindungen der Höhe nach begrenzt werden dürfen. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall wurde wegen Betriebsschließung ein Sozialplan vereinbart, der eine Obergrenze hatte. Im Sozialplan wurde geregelt, welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sozialplanansprüche zugestanden. Die Berechnung der Abfindungshöhe wurde geregelt. Und es wurde eine Obergrenze der Abfindungshöhe für ältere Beschäftigte festgelegt.

Gegen die Begrenzung der Abfindungshöhe wandte sich ein älterer Mitarbeiter des Unternehmens und klagte, er werde wegen seines Alters benachteiligt. Durch die Begrenzung der Abfindungshöhe werde das Lebensalter nicht mehr angemessen berücksichtigt. Damit läge eine Altersdiskriminierung vor.

Das Bundesarbeitsgericht sah dies in dem von Fachanwälten geführten Fall anders.

Wann kann ein Sozialplan der Höhe nach begrenzt werden?

In einem Sozialplan mit begrenzten Volumen ist eine Begrenzung zulässig. Sie verstößt nicht gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 BetrVG.

Das Bundesarbeitsgericht hat das Ziel, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die im Sozialplan zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel begrenzt sind, akzeptiert. Es gelte Verteilungsgerechtigkeit herzustellen, da ältere Arbeitnehmer naturgemäß aufgrund ihrer regelmäßig längeren Betriebszugehörigkeit typischerweise höhere Abfindungen erhalten. Damit sei das Ziel der Kappung Verteilungsgerechtigkeit. Dieses Ziel sei ein legitimes Ziel i.S.v. § 10 Satz 1 AGG dar BAG, 08.02.2022, 1 AZR 252/21.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Begrenzung der Sozialabfindungen finden Sie hier.

Tipp vom Fachanwalt zur Begrenzung der Höhe einer Sozialplanabfindung:

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