Verzicht auf Urlaubsabgeltung rechtswirksam möglich

Im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann ein Arbeitnehmer wirksam auf Urlaubsabgeltungsansprüche verzichten. Dann, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet ist, und ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden ist, kann der Arbeitnehmer grundsätzlich auf diesen Anspruch verzichten.

Nicht möglich – einzelvertragliche Abreden die Urlaubsabgeltungsansprüche ausschließen

Nach wie vor nicht möglich ist es, einzelvertragliche Abreden zu treffen, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen.
Bedeutung hat ein möglicher Verzicht beim Abschluss von Vergleichen in gerichtlichen Verfahren oder auch bei Aufhebungsvereinbarungen.

Bundesarbeitsgerichtsentscheidung vom 14. Mai 2013 – 9 AZR 844/11.

Tipp vom Fachanwalt für Arbeitsrecht:

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