Bürgenhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine Haftung für Bauherren
Bauherren haften nicht nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz wenn andere Unternehmen Bauleistungen für sie erbringen
Bauherren haften nicht nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz wenn andere Unternehmen Bauleistungen für sie erbringen
Vortrag anlässlich der Tagung für Leitungen des Finanzwesens der Landearbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Hessen e. V. am 23. November 2012. Die komplette Präsentation zum Vortrag finden Sie…
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sind Leiharbeitnehmer bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs grundsätzlich zu berücksichtigen. Damit hat das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung…