Bürgenhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine Haftung für Bauherren
Bauherren haften nicht nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz wenn andere Unternehmen Bauleistungen für sie erbringen
Bauherren haften nicht nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz wenn andere Unternehmen Bauleistungen für sie erbringen
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sind Leiharbeitnehmer bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs grundsätzlich zu berücksichtigen. Damit hat das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung…
Am 24. Januar 2013 hatte das Bundesarbeitsgericht dazu entscheiden, ob in einem Betrieb mit genau 10 Arbeitnehmern und zusätzlich beschäftigten Leiharbeitnehmern das Kündigungsschutzgesetz galt. Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes Die gesetzliche Regelung…