Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz auch für freie Mitarbeiter*innen
Ein Auskunftsanspruch nach Entgelttransparenzgesetz gilt auch für freie Mitarbeiter*innen.
Ein Auskunftsanspruch nach Entgelttransparenzgesetz gilt auch für freie Mitarbeiter*innen.
Auskunftsklagen von gekündigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nehmen zu. Häufig geht es nur scheinbar darum, Auskünfte über die zur Person gespeicherten Daten zu erhalten, tatsächlich sind Klagen z.T. finanziell motiviert, da…
Keine Herausgabe von hochsensiblen Daten an Betriebsräte ohne Datenschutzkonzept.