Kündigung nach Erkrankung wirksam – keine Maßregelung
Eine Kündigung nach Erkrankung stellt keine Maßregelung dar und ist rechtswirksam, so entschied das Bundesarbeitsgericht.
Eine Kündigung nach Erkrankung stellt keine Maßregelung dar und ist rechtswirksam, so entschied das Bundesarbeitsgericht.
Nicht immer müssen Arbeitgeber bei Erkrankungen Entgeltfortzahlung leisten. Wenn im Kündigungsfall durchgängige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen ist der Beweiswert der bescheinigungen erschüttert.
Die eAU ist verpflichtend eingeführt. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, sondern die Daten werden elektronisch als eAU übermittelt. In diesem Zusammenhang darf aber nicht…
Das Bundesarbeitsgericht hat in begrüßenswerter Weise den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in einem weiteren Fall als erschüttert angesehen. Es gab Streit über die Entgeltfortzahlung nach einer Kündigung. Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nach…