Kurzarbeit: Erleichterter Zugang gilt weiter

Weiterhin Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte in der Pandemie:

Das Kabinett hat beschlossen, die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld auszuweiten und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern. Das gibt Unternehmen und Beschäftigte in Zeiten der Pandemie weiterhin Planungssicherheit.

Betriebe finanziell stark unter Druck – erleichterter Zugang zur Kurzarbeit gilt weiter

Wirtschaft und Arbeitsmarkt haben sich zwischenzeitlich erholt. Die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit ist in den vergangenen Monaten deutlich gesunken. Die langanhaltende Pandemie setze jedoch viele Betriebe finanziell stark unter Druck, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Kabinettsbeschluss.“Die Unternehmen benötigen deshalb auch über den 30. September 2021 hinaus Entlastungen bei den Lohnnebenkosten und Planungssicherheit durch erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres“, so der Minister.

Zugangserleichterung zum Kurzarbeitergeld

Mit der Regelung werden die Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 auf alle Betriebe ausgeweitet, unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit. Bisher war der erleichterte Zugang begrenzt auf Betriebe, die die Kurzarbeit bis zum 30. September 2021 einführen. Außerdem hat das Kabinett beschlossen, die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitgeber bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern. Siehe auch die Presseerklärung des Bundesministers.

Tipp vom Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Kurzarbeit

Sie haben Fragen zum Thema Kurzarbeit? Als Fachanwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.