Corona-Virus Kurzarbeitergeld für Arztpraxen unter Schutzschirm? Rückwirkende Aufhebung von Kurzarbeit für Vertragsarztpraxen?
Aufgrund einer internen Anweisung der Bundesagentur für Arbeit erhalten vertragsärztliche Praxen grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld. Grund sind die im März durch den Bundestag beschlossenen Ausgleichszahlungen für Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Die Ausgleichzahlungen…