Leiharbeitnehmer zählen für Betriebsratsgröße
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sind Leiharbeitnehmer bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs grundsätzlich zu berücksichtigen. Damit hat das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung…