Arbeitsrechtliche Pläne der neuen Bundesregierung -Kündigungsschutz-

Der Kündigungsschutz für herausgehobene Arbeitnehmer, insbesondere Risikoträger im Sinne von § 2 Abs.8 InstitutsVergV, soll im Kündigungsschutzgesetz Leitenden Angestellten gleichgestellt werden. Dies bedeutet, dass eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung…

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Kein Kündigungsschutz nach einem Entlassungsverlangen des Betriebsrats

Im April 2015 forderte der Betriebsrat eines Versicherungsunternehmens die Entlassung einer langjährigen Mitarbeiterin, hilfsweise die Versetzung. Das Unternehmen kam dem Verlangen zunächst nicht nach. In dem vom Betriebsrat eingeleiteten Beschlussverfahren…

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