Kein Urlaubsanspruch in Freistellungsphase bei Altersteilzeit im Blockmodell

Mit Urlaubsansprüchen im Altersteilzeitverhältnis  beschäftigte sich das Bundesarbeitsgericht zum wiederholten Male. Es entschied, dass im Altersteilzeitverhältnis, das im Blockmodell vereinbart wurde, keine Urlaubsansprüche während der Freistellungszeit bestehen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. September 2019 – 9 AZR 481/18 –

Die bundesarbeitsgerichtliche Entscheidung, in der entschieden wurde, dass keine Urlaubsansprüche während der Freistellungszeit bei Altersteilzeitverhältnissen im Blockmodell bestehen, finden Sie hier.

Tipp zu Altersteilzeit und Urlaubsansprüchen

Bestehende oder nicht bestehende Urlaubsansprüche erfordern eine umfassende arbeitsrechtliche Prüfung. Ich unterstütze Sie dabei als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Nordhessen. Meine Kanzlei ist auf die Vertretung von Arbeitgebern spezialisiert. Lassen Sie sich beraten!