Kein Anspruch auf Dankeswünsche im Zeugnis

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.01.2022 erneut klargestellt, dass Arbeitgeber keine Dankes-Wunsch-und Bedauernsformel als Schlusssatz in ein Arbeitszeugnis aufnehmen müssen.

In der Entscheidung wurde die Berufsausübungsfreiheit des Arbeitnehmers mit der Meinungsfreiheit des Arbeitgebers abgewogen. Einem Arbeitgeber, der keinen Dank gegenüber seinem ausscheidenden Arbeitnehmer empfindet, oder ihm keine positive Zukunft wünscht, könne nicht auferlegt werden, sich über diese Empfindungen hinwegzusetzen und aus Höflichkeit eine solche Formel in das Zeugnis aufzunehmen.

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 25.1.2022 – 9 AZR 146/21

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, mit der entschieden wurde, dass kein Anspruch auf Dankeswünsche als Schlusssatz im Arbeitszeugnis besteht, finden Sie hier.

Tipp vom Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Erstellung von Zeugnissen und zu Dankeswünschen im Arbeitszeugnis:

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