Fehler in dem Verfahren der Massenentlassungsanzeige führen zur Unwirksamkeit von Kündigungen, selbst dann, wenn die Arbeitsagentur trotz fehlerhafter Anzeige einen Bescheid erlässt. Arbeitsgerichte können auch in diesem Fall eine Unwirksamkeit des Massenentlassungsverfahrens feststellen. Dies führt zur Unwirksamkeit der Kündigungen. In dem entschiedenen Fall des Bundesarbeitsgerichts hatte es ein Arbeitgeber versäumt, der Arbeitsagentur die Stellungnahme des Betriebsrats zu den Entlassungen zu übermitteln. Dies machte die Massenentlassungsanzeige unwirksam, obwohl die Bundesagentur einen zustimmenden Bescheid erließ.
Unwirksamkeit der Kündigung bei fehlerhafter Massenentlassungsanzeige
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist für Unternehmen von besonderer Brisanz, da das Verfahren bei Massenentlassungen sehr kompliziert ist und häufig übersehen wird, dass auch bereits das Ausscheiden durch freiwillige Aufhebungsvereinbarungen zur Anzeigepflicht führen kann.
Bundesarbeitsgericht zur Massenentlassungsanzeige bei Kündigungen, Entscheidung vom 28.06.2012, AZ 6 AZR 780/10.
Tipp vom Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Kündigungen:
Massenentlassungen sind sehr kompliziert und bedürfen einer umfangreichen arbeitsrechtlichen Prüfung. Als Arbeitsrechtskanzlei unterstüzten wir Sie gerne.