Eine Polizeiärztin im Landesdienst veröffentlichte eine Kleinanzeige, in der sie das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten verglich. Sie sprach auch von Zwangsimpfungen und verwies auf Demonstrationen vor dem Bundestag.
Aufgrund dieses Verhaltens kündigte das beklagte Land. Diese Kündigung hatte vor den Arbeitsgerichten Bestand.