Es ist für Unternehmen außerordentlich schwierig , außerordentliche fristlose Kündigungen erfolgreich vor den Arbeitsgerichten durchzusetzen.
Insbesondere ist es bei fristlosen Kündigungen häufig mit Schwierigkeiten verbunden, alle „Formalitäten“ für die Kündigung so rechtzeitig zu erledigen, dass dem/der zu Kündigenden das Kündigungsschreiben innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungssachverhalts zugeht. Gelingt dies nicht, ist die Kündigung bereits deshalb als fristlose Kündigung arbeitsrechtlich unwirksam, § 626 Abs. 2 BGB.
Rechtzeitige und umfassende Betriebsratsanhörung
In Betrieben mit Betriebsrat gehört die rechtzeitige Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungsausspruch zu den einzuhaltenden „Formalitäten“.
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich in einer Entscheidung vom 07. Mai 2020 damit auseinanderzusetzen, welchen Umfang eine Betriebsratsanhörung bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung des Arbeitsgebers haben muss, vgl. Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 07. Mai 2020, Aktenzeichen 2 AZR 678/19.
Betriebsratsanhörung umfasst Darstellung der Kündigungsgründe und zeitliche Einordnung des Kündigungssachverhalts
Erfreulicherweise entschied das Gericht zugunsten des Arbeitgebers, dass das Betriebsverfassungsgesetz es zwar gebietet, den Betriebsrat zu den Gründen für die Kündigung anzuhören. Zu den darzustellenden Gründe für die Kündigung gehört auch einen konkreter Sachvortrag, inwieweit die zweiwöchige Kündigungsfrist nach § 626 Abs. 2 BGB gewahrt ist, jedoch nicht.
Allerdings hat der kündigende Arbeitgeber dem Betriebsrat mitzuteilen, wann sich der Kündigungssacherhalt ereignet hat. Der Betriebsrat soll die Möglichkeit haben, die Stichhaltigkeit und Gewichtung der Kündigungsgründe selbst zu beurteilen.
Tipp vom Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Betriebsratsanhörung bei fristloser Kündigung:
Sie wollen eine fristlose Kündigung aussprechen? Der Betriebsrat soll rechtswirksam angehört werden? Hören Sie den Betriebsrat so umfassend wie möglich an. Lassen Sie sich im Zweifel arbeitsrechtlich vom Fachanwalt beraten, was zur Anhörung des Betriebsrats dazu gehört. Ich übernehme bundesweit die arbeitsrechtliche Durchsetzung von Kündigungen vor den Arbeitsgerichten.