Mit Urlaubsansprüchen im Altersteilzeitverhältnis beschäftigte sich das Bundesarbeitsgericht zum wiederholten Male. Es entschied, dass im Altersteilzeitverhältnis, das im Blockmodell vereinbart wurde, keine Urlaubsansprüche während der Freistellungszeit bestehen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. September 2019 – 9 AZR 481/18 –
Tipp zu Altersteilzeit und Urlaubsansprüchen
Bestehende oder nicht bestehende Urlaubsansprüche erfordern eine umfassende arbeitsrechtliche Prüfung. Ich unterstütze Sie dabei als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Nordhessen. Meine Kanzlei ist auf die Vertretung von Arbeitgebern spezialisiert. Lassen Sie sich beraten!