Für vorsätzlich verursachte Schäden haftet ein Arbeitnehmer in vollem Umfang, bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Diese Rechtsgrundsätze hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung erneut bestätigt.
Arbeitnehmerhaftung: Unfall unter Alkoholeinfluss – Arbeitnehmer zum Schadenersatz verurteilt
Der Entscheidung, nach der ein Arbeitnehmer voll zur Haftung herangezogen wurde, lag ein Unfall eines Lkw-Fahrers und einem Schaden von 16.000,00 EUR zu Grunde. Der Fahrer hat das Fahrzeug geführt, obwohl er unter Alkoholeinfluss stand und die gemessene Blutalkoholkonzentration 0,94 Promille war. Auch wenn die für eine absolute Fahruntüchtigkeit erreichte Promillegrenze von 1,1 Promille nicht erreicht war, wurde wegen der Ausfallerscheinungen angenommen, dass der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hatte. Er wurde daher vollumfänglich zur Haftung für alle Schäden, d.h. zum Schadenersatz verurteilt. Für das Bundesarbeitsgericht spielte es keine Rolle, dass der Arbeitgeber keine Kasko- und keine Bergungsversicherung abgeschlossen hatte. Eine Begrenzung des Schadenersatzes oder der vollen Haftung wurde abgelehnt.
Arbeitnehmer haften bei vorsätzlich verursachten Schäden voll
Das Bundesarbeitsgericht lehnte auch eine Beschränkung des Schadens auf drei Bruttomonatsgehälter, wie noch von der Vorinstanz angenommen, ausdrücklich ab. In diesem Zusammenhang betonte das Bundesarbeitsgericht, dass es an dem Grundsatz festhalte, dass ein Arbeitnehmer bei vorsätzlich verursachten Schäden voll hafte.
Bundesarbeitsgericht Entscheidung vom 15. November 2012, Az. 8 AZR 705/11
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