Am 09.02.22 wurde erneut beschlossen, die Sonderregelungen zur Kurzarbeitergeld aufgrund der Covid-19-Pandemie zu verlängern.
Pandemiebedingte Sonderregelungen bis zum 30.06.2022
Bis zum 30.6.2022 können von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 28 Monate lang Kurzarbeitergeld beziehen. Zusätzlich werden folgende pandemiebedingte Sonderregelungen bis zum 30.6.2022 fortgeführt:
- die Anrechnungsfreiheit von Minijobs auf das Kurzarbeitergeld,
- die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit und
- der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit (die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird weiter vollständig verzichtet)
Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
Erstattung der hälftigen Sozialversicherungsbeiträge nach dem 31.3.2022 wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.
Siehe Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9.2.2022
Tipp vom Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Verlängerung der Kurzarbeit
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