Kein Urlaubsanspruch in Freistellungsphase bei Altersteilzeit im Blockmodell
Urlaub in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
Urlaub in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
Urlaubsansprüche verfallen nur, wenn sie nach vorherigem Hinweis des Arbeitgebers nicht genommen werden.
Arbeitnehmer in Teilzeit dürfen nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht diskriminiert werden wegen ihrer Teilzeitstelle. Sofern ein Arbeitnehmer, der zunächst Vollzeit gearbeitet hat und den ihm zustehenden Urlaub nicht…
Bislang entsprach es der Rechtsprechung, dass ein Vollzeitarbeitnehmer, der die Arbeitszeit und die Anzahl seiner Arbeitstage verringerte, Resturlaubsansprüche aus der Zeit der Vollzeitarbeit nur noch anteilig und zwar orientiert an…