Kündigung nach Erkrankung wirksam – keine Maßregelung
Eine Kündigung nach Erkrankung stellt keine Maßregelung dar und ist rechtswirksam, so entschied das Bundesarbeitsgericht.
Eine Kündigung nach Erkrankung stellt keine Maßregelung dar und ist rechtswirksam, so entschied das Bundesarbeitsgericht.