Keine Pfändbarkeit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen
Bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen handelt es um Zulagen für Erschwernisse der Arbeit. Diese sind deshalb nicht pfändbar, solange sie in „üblichem“ Rahmen erfolgen, so das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung…