Keine Kürzung von Urlaubstagen bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit
Bislang entsprach es der Rechtsprechung, dass ein Vollzeitarbeitnehmer, der die Arbeitszeit und die Anzahl seiner Arbeitstage verringerte, Resturlaubsansprüche aus der Zeit der Vollzeitarbeit nur noch anteilig und zwar orientiert an…