Betriebsräte und Homeoffice – was Arbeitgeber wissen müssen
Es gilt der Grundsatz: Betriebsratsmitglieder gehören in den Betrieb Betriebsratsarbeit hat grundsätzlich im Betrieb stattzufinden, nicht im Homeoffice, so die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Eine dauerhafte Tätigkeit im Homeoffice ist…
