Betriebsratsarbeit im Homeoffice – was Arbeitgeber wissen müssen

Es gilt der Grundsatz: Betriebsratsarbeit gehört in den Betrieb Die Arbeit von Betriebsratsmitgliedern hat grundsätzlich im Betrieb stattzufinden, nicht im Homeoffice, so die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Eine dauerhafte Tätigkeit…

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