Entgeltfortzahlung – Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Nicht immer müssen Arbeitgeber bei Erkrankungen Entgeltfortzahlung leisten. Wenn im Kündigungsfall durchgängige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen ist der Beweiswert der bescheinigungen erschüttert.