Entgeltfortzahlung – Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Nicht immer müssen Arbeitgeber bei Erkrankungen Entgeltfortzahlung leisten. Wenn im Kündigungsfall durchgängige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen ist der Beweiswert der bescheinigungen erschüttert.

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