Ärger mit der Entgeltfortzahlung -Umgang mit Systemmissbrauch
Systemmissbrauch bei der Entgeltfortzahlung verhindern. Eine neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts macht dies möglich.
Systemmissbrauch bei der Entgeltfortzahlung verhindern. Eine neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts macht dies möglich.
Eine als Pädagogin beschäftigte Arbeitnehmerin betreute Teilnehmer in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Nach der Mindestlohnverordnung war eine Vergütung von 12,60 € brutto vorgesehen. Der Arbeitgeber zahlte zwar für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden…