Arbeitnehmer haften bei Vorsatz in vollem Umfang – auch bei Großschäden
Für vorsätzlich verursachte Schäden haftet ein Arbeitnehmer in vollem Umfang, bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Diese Rechtsgrundsätze hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung erneut bestätigt. Arbeitnehmerhaftung: Unfall unter Alkoholeinfluss - Arbeitnehmer…