Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: FAQ des BMAS zur Arbeitszeiterfassung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 28.9.2022 als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung einen Katalog mit „Antworten auf die häufigsten Fragen zur Arbeitszeiterfassung“ veröffentlicht.

Link zum Fragekatalog des Ministeriums zur Arbeitszeiterfassung:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Bundesministerium eine sehr weitgehende Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung sieht.

Tipp vom Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Pflicht von Arbeitszeiterfassung:

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