Ein Unternehmen der Textilindustrie hatte betriebsbedingte Kündigungen vorgenommen. Dabei erhielten die betroffenen Arbeitnehmer eine Beendigungskündigung. Freie Arbeitsplätze im Ausland wurden nicht angeboten.
Trotz betriebsbedingter Kündigung muss eine Arbeitgeber Arbeitsplätze im Ausland nicht anbieten
Das Bundesarbeitsgericht entschied cdeshalb, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt sei und die Arbeitgeber einen Arbeitsplatz im Ausland nicht anbieten musste.
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 29. August 2013, Az. 2 ARZ 809/12
Tipp vom Fachanwalt für Arbeitsrecht bei betriebsbedingten Kündigungen:
Betriebsbedingte Kündigungen erfordern eine ausführliche arbeitsrechtliche Überprüfung und Vorbereitung. Wir unterstützen Sie als Kanzlei für Arbeitsrecht in Nordhessen gerne.