Bei Arbeitsunfähigkeit muss nicht immer gezahlt werden Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Das Bundesarbeitsgericht hat in begrüßenswerter Weise den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in einem weiteren Fall als erschüttert angesehen. Es gab Streit über die Entgeltfortzahlung nach einer Kündigung.

Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nach Kündigung ist nicht immer verpflichtend

Arbeitgeber sind nicht immer zur Entgeltfortzahlung nach Kündigung verpflichtet. Die Klägerin des Verfahrens reichte zeitgleich mit ihrer Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, die exakt den Zeitraum bis zum Ablauf der Kündigungsfrist abdeckte. Das Bundesarbeitsgericht sah den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als erschüttert an. Aufgrund der Tatsache, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung exakt den Zeitraum bis zum Ablauf der Kündigungsfrist abdeckte, seien ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Bescheinigung gegeben. Die Klägerin hätte – so das Bundesarbeitsgericht – deshalb detailliert darlegen und beweisen müssen, weshalb sie arbeitsunfähig war. Dieser Darlegungslast war die Klägerin im entscheidenden Fall nicht nachgekommen, sodass ihre Klage auf Entgeltfortzahlung abgewiesen wurde.

Tipp vom Fachanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitgeber zu Entgeltfortzahlung

Die Arbeitgeberkanzlei für Arbeitsrecht unterstützt Arbeitgeber bei der Abwehr von unberechtigten Entgeltfortzahlungsansprüchen. Gerne klären wir, ob Zahlungen bei Arbeitsunfähigkeit erfolgen müssen.