Ein Anspruch auf befristete Teilzeit soll eingeführt werden. Bislang hat ein Arbeitnehmer nur einen Anspruch auf eine langfristige Verringerung seiner Arbeitszeit, ohne Rückkehrrecht. Arbeitnehmer sind allerdings bei einem Wunsch auf Verlängerung der Arbeitszeit mit gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Zukünftig soll ein befristeter Teilzeitanspruch bei Unternehmen, die mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigen, bestehen. Für Unternehmen mit 46 – 200 Arbeitnehmern werden Zumutbarkeitsregelungen eingeführt, die noch unklar sind.
Befristete Teilzeit soll abgelehnt werden können
Befristete Teilzeit soll dann abgelehnt werden können, wenn sie ein Jahr unter- oder fünf Jahre überschreitet. Von der begrenzten Teilzeitarbeit soll der Arbeitnehmer nicht abweichen können.
Tipp vom Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Teilzeit:
Sie haben zum Thema Teilzeit und Befristung Fragen? Gerne bin ich als Fachanwältin für Arbeitsrecht Ihre Ansprechpartnerin.