Der Bundestag hat am 23.4.2020 das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung („Arbeit-von-morgen-Gesetz“) in zweiter und dritter Lesung beschlossen.
Das Gesetz sieht –
Video- und Telefonkonferenzen des Betriebsrats
Video- und Telefonkonferenzen von Einigungsstellen
Video- und Telefonkonferenzen von Wirtschaftsausschüssen
befristet bis zum 31.12.2020 gem. § 129 BetrVG neuer Fassung vor.
Auch Betriebsversammlungen bis zum 31.12.2020 können audiovisuell durchgeführt werden. Inhaltsgleiche Regelungen sind für das Sprecherausschussgesetz, dasEuropäische Betriebsräte-Gesetz, im SE-Beteiligungsgesetz sowie im SCE-Beteiligungsgesetz vorgesehen.
Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz in Kraft treten wird.