Urlaubsabgeltungsansprüche nicht mehr vererbbar?

Der Europäische Gerichtshof hat im Jahre 2014 eine grundsätzliche Vererbbarkeit für von verstorbenen Arbeitnehmern nicht genommener Urlaubstage angenommen.

Bundesarbeitsgericht – Zweifel an Vererbbarkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

In der Folge gab es viele Erben, die Urlaubsabgeltungsansprüche geltend gemacht haben. Inzwischen gibt es einen Vorlagenbeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.2016, mit dem das Bundesarbeitsgericht die Vererbbarkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen in Zweifel stellt.

Nach deutschem Recht geht der Urlaub mit dem Versterben unter und wird gemäß § 1922 BGB nicht Bestandteil des Nachlasses. über die ergehende Entscheidung halte ich Sie auf dem Laufenden.

Deshalb wird sich der Europäische Gerichtshof erneut mit der Frage der „Vererbbarkeit von Urlaub“ befassen müssen.

Tipp vom Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Urlaubsabgeltungsansprüchen:

Urlaubsabgeltungsansprüche erfordern eine umfassende arbeitsrechtliche Prüfung und Planung. Die Arbeitgeberkanzlei für Arbeitsrecht ist auf die Vertretung von Arbeitgebern spezialisiert. Lassen Sie sich beraten!