Arbeitsrechtliche Pläne der neuen Bundesregierung -Befristungsrecht-
Die sachgrundlose Befristung wird eingeschränkt. Bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten sollen nur noch maximal 2,5% der Belegschaft sachgrundlos befristet eingestellt werden können. Wenn die Quote überschritten ist, soll…