Arbeitsrechtliche Pläne der neuen Bundesregierung -Kündigungsschutz-
Der Kündigungsschutz für herausgehobene Arbeitnehmer, insbesondere Risikoträger im Sinne von § 2 Abs.8 InstitutsVergV, soll im Kündigungsschutzgesetz Leitenden Angestellten gleichgestellt werden. Dies bedeutet, dass eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung…