Arbeitsrechtliche Pläne der neuen Bundesregierung -Befristungsrecht-

Die sachgrundlose Befristung wird eingeschränkt. Bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten sollen nur noch maximal 2,5% der Belegschaft sachgrundlos befristet eingestellt werden können. Wenn die Quote überschritten ist, soll…

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