In einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall stritten die Parteien über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, da ein Arbeitnehmer nach erhaltener Kündigung nicht mehr zur Arbeit erschien. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bestand durchgängig Arbeitsunfähigkeit, die durch mehrere ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen belegt wurde. Am Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses endete die Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitnehmer begann eine neue Arbeitsstelle.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht glaubwürdig
Der Arbeitgeber hielt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für unglaubwürdig, weil sie bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses andauerten und der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder „gesund“ war. Aus seiner Sicht lag ein „Blaumachen“ vor.
Dies sah das Bundesarbeitsgericht genauso. Es sah den Beweiswert der Ar-beitsunfähigkeitsbescheinigungen als erschüttert an, weil sie „passgenau“ den Zeitraum bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses abdeckten.
BAG, Urteil vom 13.12.2023 – 5 AZR 137/23
Tipp vom Fachanwalt bei unglaubwürdigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen:
Bei Arbeitsunfähigkeit ist nicht immer zu zahlen. Sie haben Zweifel, ob Arbeitsunfähigkeit besteht? Lassen Sie sich vom Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.