Arbeitgeber können entspannt sein, wenn es um das Thema Urlaub / Urlaubsabgeltungsansprüche geht. Urlaubsabgeltungsansprüche unterliegen der Verjährung! Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Urlaubsansprüche aus beendeten Arbeitsverhältnissen in der Regel drei Jahre nach Bekanntgabe der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, in dem dieser grundsätzlich zu Urlaubsansprüchen Stellung genommen hat, verjähren. Ein Arbeitgeber wehrte sich erfolgreich gegen Urlaubsabgeltung.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 31.01.2023 – 9 AZR 456/20.
Tipp von der Arbeitgeberkanzlei für Arbeitsrecht zu Urlaubsabgeltungsansprüchen:
Sie haben Fragen, bezüglich der Urlaubsabgeltungsansprüche Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Gerne unterstützen wir Sie bei der Abwehr von verjährten Urlaubsabgeltungsansprüchen.