Arbeitgebern ist zukünftig noch mehr als bisher die pünktliche und vollständige Zahlung von Vergütung zu empfehlen. Es mehren sich Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte, die eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 EUR zusprechen, sofern Arbeitslohn nicht pünktlich gezahlt wird.
Eine Klärung wird letztlich nur eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bringen, die allerdings noch aussteht. Wann das Bundesarbeitsgericht über diese strittige Frage entscheiden wird, ist noch offen.
Tipp vom Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Verzugskostenpauschale im Arbeitsrecht
Bis dahin empfehlen wir eine pünktliche und vollständige Zahlung.