Fristlose Kündigung bei grober Beleidigung rechtswirksam
In einem Familienbetrieb beleidigte ein seit 23 Jahren beschäftigter Arbeitnehmer den Geschäftsführer, indem er mitteilte, er habe sich „wie ein Arsch“ benommen. LArbG - fristlose Kündigung bei grober Beleidigung begründet…