Mindestlohn ist auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlen
Eine als Pädagogin beschäftigte Arbeitnehmerin betreute Teilnehmer in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Nach der Mindestlohnverordnung war eine Vergütung von 12,60 € brutto vorgesehen. Der Arbeitgeber zahlte zwar für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden…