Der gesetzliche Mindestlohn steigt mit dem 01.01.2017 von 8,50 EUR auf 8,84 EUR brutto je Arbeitsstunde. Die nächste Anpassung des Mindestlohns erfolgt zum 01.01.2019.
Für die Fleischwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, die Gartenbaubranche, die ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie sowie für Großwäschereien können in abweichenden tarifvertraglichen Regelungen geringere Vergütungen vorgesehen sein. Diese Ausnahmen sind bis zum 31.12.2017 begrenzt.