Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes 2018 hat die Mindestlohnkommission bereits zum zweiten Mal eine neue Anpassung der Lohnuntergrenze vorgenommen und einen entsprechenden Beschluss vorgelegt.
Gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2019 angehoben
Der gesetzliche Mindestlohn steigt mit Wirkung zum 01.Januar 2019 auf 9,19 €. Ein stufenweiser Anstieg ist ebenfalls vorgesehen. So soll der Mindestlohn ab dem 01.Januar 2020 auf 9,35 € angehoben werden.
Tipp vom Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Erhöhung des Mindestlohns:
Bitte passen Sie ihre Arbeitsverträge und/oder die Arbeitsbedingungen zum Januar 2019 entsprechend an.